Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Erschließung von Grundstücken sowie die Vermarktung von Grundstücken, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken sowie die Beteiligung an Gesellschaften mit dem gleichen Unternehmensgegenstand. Den Grundstücken stehen das Erbbaurecht, Wohnungseigentum und Teileigentum gleich. Zweck der Gesellschaft ist außerdem, Bauträgergeschäfte im Sinne von § 34 C Abs. 1 der Gewerbeordnung (Nach Erteilung der dort vorgesehenen Erlaubnis) zu betreiben. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Eigentum und Besitz an Immobilien sowie die Vermittlung von Immobilienmietverträgen aller Art.