| Gegenstand | Die Ausführung von Garten- und Landschaftsbauarbeiten, die Ausführung von Trockenbau-, Innenausbau- und Akustikbauarbeiten aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, sofern diese Leistungen keiner staatlichen Genehmigung bedürfen und nicht dem Geltungsbereich der Handwerksordnung unterfallen. Zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks bei entsprechenden Arbeiten und Leistungen, für welche eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, ist die Gesellschaft berechtigt, sich geeigneter Drittanbieter zu bedienen, welche die behördlichen Auflagen und Genehmigungsanforderungen ordnungsgemäß erfüllen. |