| Gegenstand | Der Handel und die Vermittlung von Wirtschaftsgütern aller Art, insbesondere des Maschinenbaus und der Automobilindustrie, die keinerlei Genehmigung bedürfen; weiterhin die Vermittlung und Beratung aller Art aus oben genannten Tätigkeiten, die keiner Genehmigung bedürfen, unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften. Die Gesellschaft darf im EU-Ausland tätig sein und Niederlassungen gründen. |