| Gegenstand | Das Eingehen von Stillhaltergeschäften zur Erzielung von Einnahmen und die Anlage des Geselllschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen und Finannzinstrumenten aller Art sowie der Erwerb, die Verwaltugn und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeite, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Warendirivate, Emissionszertifikate bzw. Derivate auf Emissionszertifikate. |