Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Containerbe- und -entladung, Lagerarbeiten auf Basis des Werkvertrages sowie Onlinehandel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere Unterhaltungselektronik, Transport über 3,5 t.