Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Anschaffung bzw. Herstellung einer Kabelzuführung und Zufahrtsstraße, welche für die Nutzung durch die Gesellschafter bereitgehalten werden, sowie die Verwaltung dieser Anlagengegenstände und die Aufteilung und Durchleitung der aus dem Betrieb der Windenergieanlagen (WEA) der Gesellschafter erwirtschafteten EVU-Erlöse abzüglich anfallender Kosten in Verhältnis der angelieferten Strommengen. Die Gesellschaft ist berechtigt alle Aufgaben, die mit der gemeinsamen Verwaltung der Betriebe der Gesellschafter zusammenhängen, durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen vorzunehmen, die zur Erweiterung der Betriebe der Gesellschafter gemäß dem Verhältnis der Stammeinlagen notwendig sind, auch durch Gründung einer neuen Gesellschaft zum Betreiben weiterer Windenergieanlagen.