Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Gerüstbau, alle Handwerkerleistungen und Vermittlung von Handwerkerleistungen, der Handel etc. und Hausmeister-Service
sowie die Nebengeschäfte aller Art im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit.