Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der internationale Handel und Vertrieb von Verbrauchs- und Konsumgütern, insbesondere auch Retouren, Lagerüberstände und High Tech Produkte soweit der Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf sowie internationales Projektmanagement, insbesondere auch im Bereich Logistik und High Tech. Ferner die Übernahme der Funktion als Unternehmensholding und die Beteiligung an und Gründung von Unternehmen im eigenen Namen und eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.