| Gegenstand | Die Vermittlung des Abschlusses und/oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume. Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, wobei die Gewerke ausschließlich von Fremdfirmen zu erstellen sind.
Ferner die Wirtschaftliche Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Baube-treuer im fremden Namen für fremde Rechnung, wobei die Gewerke ausschließlich von Fremdfirmen zu erstellen sind.
Weiterhin die Verwaltung, die Vermietung, der Kauf und der Verkauf von Immobilien.
Außerdem die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen mit Ausnahme von Verträgen im Sinne von § 34i Abs. 1 S.1 GewO sowie die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern in Sinne des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohneigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des BGB zu verwalten. |