Es besteht ein Betriebsführungsvertrag vom 09.01.2014 mit der RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 80140), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 09.01.2014 zugestimmt hat. Der mit der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 72132; vormals: RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellscahft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Köln, Amtsgericht Köln, HRB 80140) bestehende Betriebsführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 18.12.2017 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 18.12.2017 zugestimmt.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart › Code
024
Text
Folgende Gesellschaften sind bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: "da-t-ge" Gesellschaft für Datenerfassung mbH, Bremen Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die CSG Commercial Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 10973 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Klauß . Walter & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 16258 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart › Code
022
Text
Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplans vom 24.08.2009 Teile ihres Vermögens (GmbH- Geschäftsanteil an der HR Hansarevision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Bremen) auf die neu gegründete HA Hansaaudit GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 25808 HB) übertragen.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wirtschaftsprüfungs-, Beratungs- und Treuhandtätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere; die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen; die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten; die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten; die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten; treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung; die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung; die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen; die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben sowie Zusammenschlüssen zur überregionalen und internationalen Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern/Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatern/Steuerberatungsgesellschaften beizutreten. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sie ist des weiteren berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.