| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit werden. |