Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel (auch Im- und Export) mit Waren/Gebrauchsgütern des täglichen Bedarfs, insbesondere Tee, Marmelade, Wein, Honig und anderen Lebensmitteln, und Gebrauchgütern wie Teller, Tassen und Körbe.