| Eintragungstext | | Text | Der Verwaltungsrat ist durch die Gründungssatzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.11.2025 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens um einen Betrag von 125.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 125.000 neuen Stückaktien zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen (Genehmigtes Kapital 2020/I) |
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