Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen und allen anderen damit im
Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, darunter auch der Erwerb von Unternehmensanteilen oder Grundeigentum, mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung.
Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Sie darf
die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen übernehmen und alle einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, das Unternehmen zu fördern. Ferner darf die Gesellschaft fachspezifische Weiterbildungsmaßnahmen und Coachings für Angestellte anderer Unternehmen, Freiberuflicher und Privatpersonen durchführen.