| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen und allen anderen damit im
Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, darunter auch der Erwerb von Unternehmensanteilen oder Grundeigentum, mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung.
Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Sie darf
die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen übernehmen und alle einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, das Unternehmen zu fördern. Ferner darf die Gesellschaft fachspezifische Weiterbildungsmaßnahmen und Coachings für Angestellte anderer Unternehmen, Freiberuflicher und Privatpersonen durchführen. |