Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Finanzberatung, Vermittlung von Immobilien- und Grundstücksfinanzierung, Vermittlung von Immobilien und Liegenschaften, wirtschaftliche Vorbereitung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung, betreiben von Geldgeschäften, insbesondere Gewährung und Vermittlung von Darlehen (ausgeschlossen ist der Betrieb von Bankgeschäften im Sinne des Kreditwesengesetzes) sowie die Vornahme aller Handlungen, die hiermit im Zusammenhang stehen.