Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb gastronomischer Einrichtungen, die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Im- und Export und der Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln, Schönheitsprodukten, Textilprodukten, Medizinprodukten und Verbrauchsmaterialien.