Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeden alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer oder durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung sowie der An- und Verkauf von bebauten wie auch unbebauten Grundstücken sowie sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden Handelsgeschäften.