Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem Einzelunternehmen Luedtke & Heiligers in Bremen, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 29.12.1992 zugestimmt hat.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Besitz und Verwaltung des in Bremen an der Waller-Heerstraße Nr. 44 belegenen Grundstücks, in dem zur Zeit das Decla-Lichtspielhaus betrieben wird sowie alle nach dem Ermessen der Gesellschafterversammlung den Zwecken der Gesellschaft dienlichen Unternehmungen, wie auch Beteiligung an solchen.