Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung und die Vermietung bzw. Verpachtung (Verwaltung) von in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vollmitgliedstaat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) belegenen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten (die Immobilie(n)) sowie der Erwerb, das Halten oder die Verwaltung von Gesellschaften, mit denen die Immobilie(n) erworben, bebaut oder verwaltet werden (Immobilien-Gesellschaften). Vom Gegenstand der Gesellschaft sind zudem der Erwerb solcher Gegenstände und weiterhin solche Geschäfte erfasst, die zur Bewirtschaftung der Immobilie(n) oder Immobilien-Gesellschaften im Rahmen einer sinnvollen Verwaltung erforderlich sind.