| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 25.02.2019 (AZ: 500 IN 26/18) ist der Schuldnerin in teilweiser Abänderung des Beschlusses vom 17.12.2018 ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen am 23.01.2020 (AZ: 500 IN 26/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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