Folgende Gesellschaften sind bisher auf die Gesellschaft verschmolzen:
- Jana Mobilienvermietungs-Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Mainz (AG Mainz HRB 2970),
- IPW Grundstücks-GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 13518),
- Bremer Gesellschaft für Wirtschaft und Arbeit mbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 3095),
- BBI Bremen Business International GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 14316),
- Air Bremen Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 15511),
- BV Entwicklungsgesellschaft Werft-Gelände mbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 17812),
- Hanseatische Industrie-Beteiligungen GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 16744),
- OPC OEKOMAR - POLARMAR Consulting GmbH mit Sitz in Bremerhaven (AG Bremerhaven HRB 2193),
- BVM Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 15952),
- MS " Sankt Hallvard" Wohnschiff-Vercharterungs- und Beteiligungs-Gesellschaft mbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 14090),
- STAVE Stadtentwicklung Vegesack GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 15668). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die WfG Bremer Wirtschaftsförderung GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen, HRB 4225 HB), die BIA Bremer Investitions-Agentur GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen, HRB 15738 HB) und die Überseestadt GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen, HRB 16289 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 16.02.2007 und 19.02.2007 ist die Kontorhaus am Markt GmbH (Amtsgericht Bremen HRB 18430 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 15.08.2008 und 28.08.2008 ist die Bremer Gewerbeflächen- Gesellschaft mbH (Amtsgericht Bremen HRB 17792 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 29.05.2009 und vom 02.06.2009 sind die Bremen Marketing Gesellschaft mbH in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 17145), die HVG Hanseatische Veranstaltungs GmbH in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 3595) und die MGH Messe- und Ausstellungsgesellschaft HANSA GmbH in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 13551) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Bremer Design GmbH in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 15452 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BRG BREMER RENNBAHN GMBH in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 18571 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die bremen.online GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 21388 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BTZ Bremer Touristik-Zentrale Gesellschaft für Marketing und Service mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 15792 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.09.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hanse Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 16209 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2024 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Bremerhavener Innovations- und Grunderzentrum (BRIG) GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 2261 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen sowie die Verbesserung des Erscheinungsbildes und der Außendarstellung der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde Bremen sowie Stadt Bremerhaven) durch Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Verbesserung der Wirtschafts- und Infrastrukturen sowie der städtebaulichen Situation, Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden durch die Gesellschaft selbst oder durch Tochtergesellschaften, Akquisition und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen aller Art, insbesondere auf dem Gebiet des Tourismus, des Ausstellungs- und Messewesens, der Gastronomie, der Unterhaltung, der Kultur, des Sports, der sonstigen Freizeitgestaltung sowie die Koordinierung und Steuerung der Unternehmen in diesen Bereichen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, Betrieb von Veranstaltungs- und Gastronomieeinrichtungen sowie deren Weitervermietung oder Verpachtung, Begründung, Entwicklung, Umsetzung, Koordination und Förderung von Marketing, Maßnahmen zur Förderung des Außenwirtschaftsstandortes Freie Hansestadt Bremen. Die Gesellschaft kann Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen (Land oder Stadtgemeinde Bremen) oder der Stadt Bremerhaven im Rahmen wirtschaftspolitischer Zielsetzungen zur Förderung der Wirtschaftsstruktur in der Freien Hansestadt Bremen auch als öffentlich-rechtlich beliehene Gesellschaft übernehmen und auf Tochtergesellschaften übertragen. Die Gesellschaft übt die Aufgaben einer Holding gegenüber Tochtergesellschaften aus.