| Gegenstand | Die Förderung a) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, b) der Jugend- und Altenhilfe, c) der Volks- und Berufsbildung. |