Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 31.12.2018 das Grundkapital bis zu einem Betrag von höchstens 75.000 EUR durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen oder sie von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreien.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft und der Erwerb, das Halten und das Verwalten sowie die Veräußerung von Immobilien und Immobilienbeteiligungen gleich welcher Rechtsform.