Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1)Beteiligungen zu gründen, zu erwerben, zu halten und zu verwalten sowie die der Gesellschaft zufließenden Finanzmittel zur Finanzierung der verbundenen Unternehmen zu verwenden.
(2)Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, über ihre Funktionen als Anteilseigner hinaus, gegenüber ihren Tochtergesellschaften auch weitere, lenkende, kontrollierende, operative, dienstleistende oder sonstige Funktionen zu übernehmen.