Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit sie Rechtshandlungen vornehmen, bei denen sie zugleich für die Gesellschaft und/oder deren Gesellschafter und/oder für andere Gesellschaften und/oder deren Gesellschafter handeln.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen, bei denen er zugleich für die Gesellschaft und/oder deren Gesellschafter und/oder für andere Gesellschaften und/oder deren Gesellschafter handelt