Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Bewirtschaftung sowie der An- und Verkauf von Grundbesitz aller Art, die Entwicklung, die Planung und die Errichtung von Bauten jeder Art im eigenen und fremden Namen, der Verkauf, die Vermietung, die Vermittlung, die Verwaltung und die Beratung von/für Immobilien jeder Art, insbesondere von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen.