Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der neusta consulting GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 104345), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 17.03.2017 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Vermittlung und Überlassung von IT-Experten, die Akquisition von IT-Projekten sowie die Durchführung aller damit im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang stehenden Geschäfte.