| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 23.02.2017 (AZ: 504 IN 2/17) ist der Beschluss vom 17.02.2017 (AZ: 504 IN 2/17) teilweise abgeändert und bestimmt, dass an Stelle des Zustimmungsvorbehalts des vorläufigen Insolvenzverwalters ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden ist. |
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| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 17.02.2017 (AZ: 504 IN 2/17) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit wirksam sind. |
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