Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Herstellung und der Handel mit Mörtel, Zement und anderen Baustoffen. Die Gesellschaft, darf Waren aller Art einkaufen, verkaufen und vermitteln, die mit dem Betrieb eines Mörtelwerks in weitesten Sinne zusammenhängen.