Die Gesellschaft wird durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte.