| Gegenstand | Die Übernahme der Komplementärhaftung und Geschäftsführung für die Nordwest Immobilien GmbH & Co. KG,
der Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO,
die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 1a GewO,
die Anlage- und Abschlussvermittlung und Anlageberatung gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GewO,
die Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des KWG,
die Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO,
die Vermittlung von Bausparverträgen,
die Anlage von Geldern am Kapitalmarkt auf eigene Rechnung,
die Aufnahme von Krediten zur Anlage dieses Geldes am Kapitalmarkt (Leverage). |