| Gegenstand | Die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen i.S. von § 53 AO. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Pflege von körperlich, geistig oder seelisch kranken und alten Menschen sowie durch die Begleitung, Beratung, Betreuung und Beschäftigung von hilfsbedürftigen Menschen gemäß § 53 AO unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz im Sinne der Förderung des Wohlfahrtswesens und im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe durch von der Gesellschaft betriebene Einrichtungen und Dienste. Im Weiteren werden die Satzungszwecke verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb voll- und, teilstationärer Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtungen zur Alten- und Krankenpflege mit den sonstigen Nebenbetrieben und flankierenden Diensten. Ferner kann das Unternehmen Tages- und Nachtpflege-, Rehabilitations- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie mobile Hilfsdienste und Beratungsstellen für hilfebedürftige Menschen errichten, unterhalten und betreiben oder fördern. |