| Gegenstand | Die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne. Dazu gehören die Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe geistig, psychisch, körperlich und mehrfach behinderter Menschen aller Altersstufen und deren besonders betroffenen Angehörigen, dienen. Insbesondere sollen behinderte Menschen im Rahmen verschiedener Arbeitsangebote beruflich qualifiziert und/oder sozial betreut werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine dauerhafte Anstellung zu erlangen. |