Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bremer Ökumenisches Wohnheim e.V. mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, VR 2857 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.02.2014.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
(1) Zweck der Gesellschaft ist:
a) die Innere Mission im Sinne von Johann Hinrich Wichern durch die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus in Wort und Tat;
b) die Förderung der
- Jugend- und Altenhilfe,
- Berufsbildung,
- Religion sowie
c) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) kirchliche und religiöse Betätigung;
b) allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) und spezialisierte ambulante Palliativ-versorgung (SAPV), die die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker und sterbender Menschen (§ 37b Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. m. § 1 Abs. 1 SAPV-Richtlinie) erhält, fördert und verbessert, um ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung, in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie in einem statio-nären Hospiz zu ermöglichen;
c) ambulante Pflegeleistungen nach §§ 36, 37 Abs. 3 und 39 SGB XI, § 37 SGB V;
d) sonstige Hilfen und Unterstützung für Menschen die eine der vorstehenden Leistungen in Anspruch nehmen;
e) die Aus- und Fortbildung in vorgenannten Bereichen;
f) durch satzungsgemäßes planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 erfüllt. Die kooperie-renden Körperschaften und der Kooperationszweck werden in einer Anlage zu dieser Satzung aufgeführt;
g) durch Zuwendungen an andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentli-chen Rechts für die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke (§§ 52-54 Abgabenordnung);
h) das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften.