| Gegenstand | Die dauerhafte Wiedereingliederung Arbeitsloser in das Erwerbsleben, wobei der Anteil schwervermittelbarer Arbeitsloser mindestens 1/4 betragen soll.
Auf die Integration von arbeitslosen Frauen ist ein besonderes Augenmerk zu richten.
Zur Erreichung dieses Ziels verfolgt die Gesellschaft die nachstehenden Aufgaben:
- Begründung von Arbeitsverhältnissen zum Zwecke der unmittelbaren Integration schwervermittelbarer Arbeitnehmer bei Dritten durch sozialverträgliche Arbeitnehmerüberlassung.
- Zielgruppenspezifische Qualifizierung in verleihfreien Zeiten.
- Betreuung und Stabilisierung der Arbeitnehmer, um ihre Fähigkeiten zur Integration in betriebliche Arbeitsstrukturen zu fördern.
- Initiativen zur Bildung von Arbeitskräftepools.
- Beratung von Betrieben, vorrangig kleine und mittlere Unternehmen in Fragen der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung.
- Kooperation mit den Sozialpartnern sowie der Arbeitsverwaltung, Beschäftigungsprojekten, Senator für Arbeit, Magistrat u. a.
- Die Gesellschaft arbeitet nicht gewinnorientiert. Soweit Überschüsse aus dem Verleihgeschäft erzielt werden, sind diese vorrangig zur Qualifizierung ihrer Arbeitnehmer zu verwenden.
- Die Gesellschaft arbeitete sozialverträglich. Bestehende unbefristete Arbeitsverhältnisse sollen nicht gefährdet werden.
- Arbeitsvermittlung.
- Unterstützung von Arbeitnehmern struktureller Kurzarbeit. |