Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die dauerhafte Wiedereingliederung Arbeitsloser in das Erwerbsleben, wobei der Anteil schwervermittelbarer Arbeitsloser mindestens 1/4 betragen soll.
Auf die Integration von arbeitslosen Frauen ist ein besonderes Augenmerk zu richten.
Zur Erreichung dieses Ziels verfolgt die Gesellschaft die nachstehenden Aufgaben:
- Begründung von Arbeitsverhältnissen zum Zwecke der unmittelbaren Integration schwervermittelbarer Arbeitnehmer bei Dritten durch sozialverträgliche Arbeitnehmerüberlassung.
- Zielgruppenspezifische Qualifizierung in verleihfreien Zeiten.
- Betreuung und Stabilisierung der Arbeitnehmer, um ihre Fähigkeiten zur Integration in betriebliche Arbeitsstrukturen zu fördern.
- Initiativen zur Bildung von Arbeitskräftepools.
- Beratung von Betrieben, vorrangig kleine und mittlere Unternehmen in Fragen der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung.
- Kooperation mit den Sozialpartnern sowie der Arbeitsverwaltung, Beschäftigungsprojekten, Senator für Arbeit, Magistrat u. a.
- Die Gesellschaft arbeitet nicht gewinnorientiert. Soweit Überschüsse aus dem Verleihgeschäft erzielt werden, sind diese vorrangig zur Qualifizierung ihrer Arbeitnehmer zu verwenden.
- Die Gesellschaft arbeitete sozialverträglich. Bestehende unbefristete Arbeitsverhältnisse sollen nicht gefährdet werden.
- Arbeitsvermittlung.
- Unterstützung von Arbeitnehmern struktureller Kurzarbeit.