Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
A. Die Entwicklung, Erzeugung, Restaurierung, der Verkauf, die Vermietung und die Wartung und Reparatur von Musikinstrumenten, sowie von Einzelteilen, Zubehör aller Art;
B. die Beratung auf dem Gebiet der Musiktechnologien und der Kommunikationstechnologie von Unternehmen aller Art;
C. der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Musikinstrumenten und den damit verbundenen Nebenleistungen;
D. Veranstaltung von Konzerten.