Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien für eigene und fremde Rechnung sowie alle damit im weitesten Zusammenhang stehenden genehmigungsfreien Geschäfte.