| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte als Vertreter der Adolf Löbl Rohstoffbetriebe GmbH & Co KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 26046 HB) oder der Kiesche & Gläbe GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 26045 HB) abschließen. |