| Gegenstand | Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S. des § 53 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
Angebote und Maßnahmen der ambulanten Rehabilitation, insbesondere der mobilen geriatrischen Rehabilitation;
Angebote und Maßnahmen der Physiotherapie, insbesondere für geriatrische Indikationen;
Einrichtung, Betrieb und Förderung von Fachschulen sowie Angebote, die die Qualifizierung und inhaltliche Weiterentwicklung der Pflege und der Rehabilitation unterstützen und
die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. |