Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen hinsichtlich einzelner Rechtsgeschäfte oder für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S. des § 53 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
Angebote und Maßnahmen der ambulanten Rehabilitation, insbesondere der mobilen geriatrischen Rehabilitation;
Angebote und Maßnahmen der Physiotherapie, insbesondere für geriatrische Indikationen;
Einrichtung, Betrieb und Förderung von Fachschulen sowie Angebote, die die Qualifizierung und inhaltliche Weiterentwicklung der Pflege und der Rehabilitation unterstützen und
die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.