| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Geschäftsführern die Befugnis zur Alleinvertretung und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Der Umfang der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführung ist gegenüber Dritten stetsunbeschränkt. |