Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken, ohne Maklertätigkeit, sowie der Handel mit Waren aller Art, außer Lebensmittel.