| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten wie Aids, etc.;
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;
- die Förderung der Wissenschaft und Forschung;
- die Förderung des Natur- und Umweltschutzes;
- die Förderung der Jugendhilfe;
- die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte;
- die Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene.
(3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO für den KAEFER Aids Relief Trust in Südafrika sowie vergleichbarer Einrichtungen weltweit; die Initiierung und Unterstützung von Erziehungs- und Bildungsprojekten für Jugendliche, Erwachsene und Menschen ohne Beschäftigung, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern; die Unterstützung von Forschung und Lehre an wissenschaftlichen Hochschulen, beispielsweise durch Einrichtung einer Stiftungsprofessur; die Initiierung und Unterstützung von Natur- und Umweltprojekten, insbesondere zum Klimaschutz und Energieverbrauch sowie durch die Hilfe für Opfer von Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen, insbesondere durch die Be-schaffung und Lieferung von Hilfsgütern in Katastrophenfällen. |