Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Johanniterhaus GmbH & Co. Bremen KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 20270 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.12.2009.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für die Johanniterhaus Bremen GmbH, die Hannoversche Genossenschaft des Johanniterordens sowie die Ingeborg und Werner Frucht-Stiftung (rechtlich unselbständige Stiftung an der Hannoverschen Genossenschaft des Johanniterordens) zur Erfüllung der von den Empfängern verfolgten Zwecke i. S. d. Absatzes 2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Überlassung eines bestehenden Grundstücks unter Marktpreis an die Johanniterhaus Bremen GmbH erfüllt. Daneben wird der Satzungszweck selbst und unmittelbar durch die Johanniter Fördergesellschaft mbH insbesondere durch den Betrieb einer Begegnungsstätte verwirklicht.