| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 15.06.2012 (AZ: 501 IN 13/12) ist ergänzend zu der mit Beschluss vom 23.04.2012 bestimmten vorläufigen Verwaltung der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen am 07.08.2012 (AZ: 501 IN 13/12) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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