| Gegenstand | 1. Die umfassende Förderung junger Menschen und Familien im Rahmen der Jugendbetreuung, Jugendpflege, Jugendfürsorge, Bildung und Erziehung. Dieser Zweck der Wohlfahrtspflege wird verwirklicht durch Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Jugendschutzes und der Förderung der Erziehung in der Familie sowie durch mildtätige Unterstützung Hilfebedürftiger. Dies kann in ambulanten, teil- und vollstationären Maßnahmen innerhalb der Erziehungshilfe durchgeführt werden. Dazu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Kindergärten, Jugendheimen und ähnlichen Einrichtungen.
2. Die Gesellschaft erfüllt ihre laienapostolische Aufgabe in Kirche, Staat und Gesellschaft im Sinne christlicher Caritas als Wesens- und Lebensäußerung der Katholischen Kirche.
3. Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen.
4. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen. Die Gesellschaft kann auch andere Maßnahmen durchführen, die zur Förderung der Gesellschaftszwecke geeignet sind, insbesondere anderen Trägern Mittel, Arbeitskräfte und Räume für die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks zur Verfügung stellen.
5. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff. Abgabenordnung.
6. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
7. Mittel der Gesellschaft dürfen unbeschadet § 58 1 und 2 AO nur für Zwecke, die in § 2 des Gesellschaftsvertrages benannt sind, verwandt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen erhalten, soweit sie nicht selbst gemeinnützig sind und diese ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwenden.
8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |