Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die umfassende Versorgung von jungen Menschen, die einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff. KJHG oder den §§ 72 ff. BSHG haben und aufgrund zusätzlicher Belastungen medizinischer und/oder psychotherapeutischer Unterstützung bedürfen. Das Betreiben von Einrichtungen zur Freizeitgestaltung, Berufsvorbereitung, von Beratungsstellen, Aus- und Fortbildungsstätten, Förderung der Jugendhilfe und des öffentlichen Gesundheitswesens ist ebenfalls Gegenstand des Unternehmens. Die Dienstleistungen erfolgen in offener, ambulanter, teilstationärer und stationärer Form.