| Gegenstand | Die Verwaltung von Vermögen, insbesondere von Bar- und Wertpapiervermögen. Sie kann alle Arten von Wertpapieren und Baranlagen erwerben - sei es durch Einlage, Zeichnung, Kaufoption, Kauf oder in sonstiger Weise - oder veräußern sowie die Verwaltung, Überwachung und Betreuung dieses Vermögens durchführen. Die Gesellschaft kann ihren unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern sowie deren oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, insbesondere in Form von Garantien, Globalzessionen, Sicherungsübereignungen, Sicherungsabtretungen und Schadloshaltungserklärungen. Die Gesellschaft darf Leistungen auch im Interesse anderer Konzernmitglieder erbringen. Geschäfte, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erfordern, darf die Gesellschaft nicht tätigen. |