| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er sie Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten.
Außerdem kann bestimmt werden, dass die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinsam vertreten wird. Bestimmt werden kann ferner, dass die Gesellschaft von einem Geschäftsführer gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer vertreten wird, während alle übrigen Geschäftsführer die Gesellschaft nur gemeinschaftlich oder gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB). |