Die Haftung der Gesellschaft für im Betrieb des Geschäfts des Inkassobüros Karin Giebel (AG Bremen, HRA 17871) begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Geschäftsmäßige Einziehung von Forderungen im Auftrage und in Vollmacht Dritter, der geschäftsmäßige Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung, sowohl durch Forderungskauf als auch durch fiduziarische Abtretung und die mit dieser Tätigkeit im Zusammenhang stehende Rechtsberatung, Übernahme von Treuhandgeschäften und das Debitorenmanagement. Das Betreiben von Büro- und Verwaltungsdienstleistungen aller Art für Dritte, außerdem der Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft darf im übrigen alle Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.