| Gegenstand | Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
1. den Betrieb von Jugendherbergen,
2. das Wandern und Reisen der Jugend, ihre Erholung im Rahmen der Jugendhilfe und der vorbeugenden Gesundheitspflege sowie das Wandern von Familien mit Kindern,
3. das Schulwandern‚ den Schullandheimaufenthalt sowie Seminare und Bildungsbestrebungen der Jugend‚
4. die Verbindung der Jugend zur Natur und ihre Erziehung zu einem schonenden und verantwortungsvollen Verhalten gegenüber der Umwelt,
5. die Begegnung der Jugend aus aller Welt im Geiste gegenseitiger Achtung und Toleranz, ihr gemeinsames Gespräch‚ Sport, Spiel und andere sinnvolle Gestaltung von Freizeit, Ferien und Urlaub, etwa durch spezielle Programmangebote,
6. Erholungs- und Bildungsreisen der Jugend, damit sie das eigene Land und andere Länder und deren Einwohner*innen kennenlernt,
7. die Aufnahme von Flüchtlingen. |